Klimaschutz lohnt sich: Die neue Bundesförderung für Wärmepumpen ab 2024
Die Wärmepumpe spielt bei der Energiewende und damit beim Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle. Daher gibt es vom Staat hohe Zuschüsse, mit denen die Kosten für die Anschaffung einer Wärmepumpe im Zuge eines Heizungstauschs erheblich reduziert werden können.
Im Rahmen der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind am 1. Januar 2024 auch die neuen Förderrichtlinien der neuen »Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)« in Kraft getreten. Das Ergebnis: Der Austausch alter fossiler Heizungen in Bestandsgebäuden gegen eine neue, effiziente Wärmepumpe wird mit attraktivem Fördergeld in Höhe von bis zu 70% der Investitionskosten belohnt!
Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen und Details für Sie zusammengefasst.
Staatliche Förderung für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden ab 2024
Wichtig zu wissen:
Die verschiedenen Förderkomponenten sind zwar kombinierbar, werden aber bei einer Obergrenze von maximal 70% gedeckelt.
Die Grundförderung sowie der Effizienz-Bonus gelten für alle Antragsteller. Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus, der schnelles Handeln bis Ende 2028 belohnt, und der Einkommens-Bonus können hingegen nur von selbstnutzenden Wohneigentümern in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich zur Förderung wird es einen zinsverbilligten Ergänzungskredit der Kfw-Bank als optionale Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen geben. Dieser Förderkredit wird nur in Verbindung mit der Zuschussförderung gewährt.
Hinweis:
In Neubauten gibt es keine Förderung der Einzelmaßnahmen mehr. Hier ist eine Förderung für Wärmepumpen nur über das KfW-Programm »Energieeffizient bauen« im Zusammenhang von Effizienzhäusern möglich.
Einschränkung bei der Wärmepumpen-Effizienz:
Die Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen muss für das Erhalten einer Förderung mindestens 3,0 betragen. Unser Produktpartner LAMBDA Wärmepumpen liefert beispielsweise mit seiner innovativen und hoch-effizienten »Eureka Luft-Wärmepumpe« optimale Fördervoraussetzungen, denn diese verwendet bereits das natürliche Kältemittel Propan (R290) und hat eine Jahresarbeitszahl von 5,7. Das bedeutet, dass mit einer Kilowattstunde Strom 5,7 Kilowattstunden Wärme erzeugt werden. »» Mehr Informationen zur LAMBDA Wärmepumpe
Infos zur Antragstellung:
Durch den Wechsel des Förder-Programms von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zur KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können Förderanträge von Privatpersonen laut KfW voraussichtlich erst ab dem 27. Februar 2024 gestellt werden. Für private Vermieter in Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen wird die Beantragung von Fördermitteln im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein.
Übergangsregelung für die schnelle Beauftragung:
Antragsberechtigte können schon jetzt direkt Ihren Heizungstausch beim Fachbetrieb beauftragen und abschließen und den Förderantrag im Anschluss daran bis zum 30. November 2024 bei der KfW nachreichen. Das heißt, Sie können zeitnah von den hohen neuen Fördersätzen profitieren!
Dies gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Nach dieser Übergangszeit muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.
»» Weitere Details zur neuen Heizungsförderung auf der Website der KfW-Bank
Auszahlung des Zuschusses:
Das Fördergeld wird als prozentualer Anteil der tatsächlich angefallenen, förderfähigen Kosten nach Abschluss des Projekts ausgezahlt.
Unser Fazit:
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stellt die Weichen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzubringen. Mit einer Wärmepumpe setzen Sie auf eine Schlüsseltechnologie für die Heizung der Zukunft – das Ganze mit hochattraktivem Fördergeld vom Staat in Höhe von bis zu 70% der förderfähigen Kosten.
Vertrauen Sie beim Thema Wärmepumpe auf unsere Kompetenz: Wir sind vom Bundesverband Wärmepumpe als »Fachbetrieb Wärmepumpe« zertifiziert und damit Ihr Top-Ansprechpartner und Wärmepumpen-Experte aus der Region.
»» Fragen Sie jetzt unsere unverbindliche Beratung an: KONTAKT
————
Hinweis: Auf Förderungen des Staates besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch.